Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen, den Schulden und den sonstigen Rechten und Pflichten einer Person nach ihrem Tod geschieht. Es bestimmt, wer die Erben sind, welche Vermögensgegenstände zu welchen Anteilen an die Erben fallen und welche Voraussetzungen für einen gültigen Erbanspruch erfüllt sein müssen. Ein häufiger Fall im Erbrecht ist die gesetzliche Erbfolge. Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall erben die nächsten Verwandten des Verstorbenen wie zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. Die genaue Reihenfolge und Verteilung hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.
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