Eine Trennung kann für alle Beteiligten eine sehr schwierige und emotionale Zeit sein. Unsere Anwälte haben das nötige Verständnis und Einfühlungsvermögen, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen.
Wenn die Trennung letztendlich mit einer Scheidung endet, verändern sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Dabei müssen Themen wie Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, elterliche Sorge und Zugewinnausgleich geregelt werden.
Gerne sind wir bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung für Sie da. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Einigung und vertreten Sie auch vor Gericht, wenn eine gerichtliche Entscheidung notwendig ist.
Der Kindesunterhalt wird in der Regel durch den nicht betreuenden Elternteil geleistet und dient dazu, die Bedürfnisse des Kindes zu decken. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und den Bedürfnissen des Kindes. Hierbei kommt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zur Anwendung, welche die Höhe des Unterhalts in Abhängigkeit vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes festlegt.
Der Trennungsunterhalt wird ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung gezahlt. Der Zweck des Trennungsunterhalts ist es, den Ehepartner während der Trennungszeit finanziell abzusichern und ihm eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen, bis die Scheidung vollzogen ist. Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts muss das Einkommen beider Ehepartner berücksichtigt werden.
Mit der rechtskräftigen Scheidung erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Jedoch kann unter Umständen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen und muss gesondert geprüft und geltend gemacht werden. Die Höhe des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners.
In der Regel haben beide Elternteile das Recht und die Pflicht, das Kind gemeinsam zu erziehen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Dies gilt auch, wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt. In der Praxis gestaltet sich diese Konstellation zumeist als problematisch und bietet zahlreiche Anlässe für Streitigkeiten. Gerne helfen wir Ihnen, eine zufriedenstellende Gesamtlösung für alle Beteiligten zu finden.
Ein Ehevertrag kann regeln, wie das Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden soll. Dies ist besonders wichtig, wenn einer der Ehepartner mehr Vermögenswerte besitzt, wie zum Beispiel Immobilien, Unternehmen oder Investitionen. Ein Ehevertrag kann auch bestimmen, dass bestimmte Vermögenswerte bei einer Scheidung nicht geteilt werden sollen. Wenn einer oder beide Ehepartner ein Unternehmen besitzen, kann ein Ehevertrag regeln, wie das Unternehmen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird oder ob der andere Ehepartner überhaupt Anspruch auf das Unternehmen hat.
Ein Ehevertrag sorgt für Klarheit und Sicherheit, da er bestimmte Aspekte der Ehe im Voraus klärt und regelt. Dies kann dazu beitragen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Dieser kann für jede Ehe anders gestaltet werden und auf die jeweiligen Bedürfnisse der Ehepartner zugeschnitten sein. Ein Ehevertrag kann auch dazu beitragen, Kosten im Falle einer Scheidung zu sparen, da er Rechtsstreitigkeiten vermeiden kann.
Auch wenn der Ehevertrag individuell gestaltet werden kann, muss er stets den Interessen beider Parteien gerecht werden. Ein guter Rechtsanwalt für Familienrecht muss bei der Gestaltung eines Ehevertrags immer die Grenzen der Sittenwidrigkeit und des Rechtsmissbrauchs beachten, damit er auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Gerne schützen wir Ihr Privat- und Betriebsvermögen bestmöglich mit einem rechtswirksamen Ehevertrag.